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Hallo!
Hatte vor ein paar Tagen schonmal gepostet.
Geht um diese Firmen Insolvenz:
Geschäftszeichen: 11 IN 23/07: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der T-C-H Service GmbH & Co. KG, Breitenstraße 37, 36251 Bad Hersfeld (AG Dresden, HRA 5714), vertreten durch: 1. TCH Vermögensverwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. Florian Grotehans, Am Baumgarten 12, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet. Geprüft werden alle bislang ungeprüften Forderungen, die noch bis zum 09.08.2011 einschließlich zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Das war eine Firma von Florian Grotehans aus Bad Hersfeld.
Habe grosse probleme mit dem, wie erreiche ich den??
Der schuldet mir und vielen anderen Geld, habe bisher gefunden:
- paar Angestellte die keinen Lohn bekommen haben, eine Oberschweinerei!!
- die Insolvenzverfahren siehe www.insolvenzbekanntmachungen.de
Bin mich derzeit am umhören hier in der gegend, scheint kein unbeschriebenes Blatt zu sein der Bursche. Im WEB findet man auch betrugsvorwürfe, was ist da dran?
Wie und wo erreicht man Florian Grotehans? Über den Insolvenz Verwalter evt.?
Bitte per PM hier im forum melden!!!
Author
Posted: Mon Dec 12, 2011 3:39 pm Post subject: Florian Grotehans Insolvenz (Firmen) - Wo ist das Geld?
1.1. Florian Grotehans, Am Baumgarten 12, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet. Geprüft werden alle bislang ungeprüften Forderungen, die noch bis zum 09.08.2011 einschließlich zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Die Schuldnerin, die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten der Forderungen bis zum 24.08.2011 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Anderenfalls gelten die Forderungen nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Die bereits geprüften Forderungen werden von der mit diesem Beschluss angeordneten besonderen Forderungsprüfung nicht betroffen.